Was vermitteln wir?
Wohnungseigentum & gemischt genutztes Wohnungseigentum & Geschäftsflächen & Bürogebäude
Wohnungseigentum ist das der Miteigentümerin/dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen.
Die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer ist immer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft, sie/er verfügt also auch über einen ideellen Anteil an der gesamten Liegenschaft. Im Unterschied zur "schlichten Miteigentümerin"/zum "schlichten Miteigentümer" hat die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer mit ihrem/seinem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft untrennbar das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer bestimmten Wohnung auf dieser Liegenschaft. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).
Forstwirtschaft - Landwirtschaft - Gutshöfe
Die Forstwirtschaft ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der das planmäßige wirtschaftliche Handeln des Menschen im Wald zum Ziel hat.
Gutshof bezeichnet wörtlich die Hofgebäude eines größeren landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst als Gut bezeichnet wird (also die Viehställe, Getreide- und Heuspeicher, Scheunen, Traktorenstände, ggf. Gesindehäuser, Werkstatt, Schmiede, Mühle, Hofmolkerei etc.).
Zins- & Bürger- & Mehrparteienhäuser
Im ursprünglichen Sinn sind Zinshäuser Mietshäuser mit mehreren Wohneinheiten, die vor 1945 errichtet wurden, langfristig vermietet werden und dadurch einen monatlichen Mietzins erwirtschaften. Zumeist stehen diese im Eigentum einer Person , Familie oder einer Gesellschaft.
Unter einem Bürgerhaus versteht man in der Kunstgeschichte das oftmals repräsentative Wohnhaus eines Stadtbürgers. Der Begriff wird nur für historische Häuser in einem verdichteten, in der Regel altstädtischen Umfeld verwendet und lässt sich somit von der Villa abgrenzen.
In jüngerer Zeit wird der Begriff auch für öffentliche, von der Stadt getragene Veranstaltungsgebäude gebraucht, die auch Bürgergemeinschaftshaus oder Stadthaus genannt werden.
Mehrparteienhäuser sidn Immobilien wewlche grundsätzlich nach 1945 errichtet wurden und im im Wohnungseigentum gem. WEG stehen.
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